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Umwidmung der K 30 im BVA am Dienstag

Gepostet in Lokalpolitik von Freddy am 10. Oktober 2023

Beschluss / Beschlussvorschlag:
Die Stadt Halle (Westf.) stimmt dem folgenden Umstufungskonzept zu:
• Aufstufung der Straße Ravenna-Park zur Kreisstraße.
• Abstufung der Kreisstraße K 30 zwischen Bielefelder Straße (K 26) und Flurstraße
zur Gemeindestraße
• Abstufung der Flurstraße (K25) vom Kreisverkehr Ravenna-Park-Künsebecker Weg
bis zur Kreisstraße zur Gemeindestraße
• Abstufung der „alten Kreisstraße“ K 30 jetzt Hoppenkamp zur Gemeindestraße
• Abstufung der „alten Kreisstraße“ K 30 jetzt Zufahrt zu den Häusern Kreisheide 12
und 14 zur Gemeindestraße
• Der Ausgleich für unterlassene Unterhaltungsaufgaben erfolgt in Geld.
Das offizielle Umstufungsverfahren ist durchzuführen.
Sachverhalt:
Nach Fertigstellung der A 33 ist die ehemalige B 68 mittlerweile zur Kreisstraße K 26 bzw. zur Gemeindestraße abgestuft worden. Weiterhin ist die damalige Gemeindestraße Schnatweg zur Landesstraße L 756 aufgestuft worden. Ziel der Stadt Halle (Westf.) und des Kreises Gütersloh war es dabei die Tatenhausener Straße (K 25) und die Straße Ravenna-Park zu einer Landesstraße aufzustufen. Diesem ist das Land NRW nicht gefolgt.
Eine Neuordnung der Straßenbaulast ist dennoch geboten. Da die Straße Ravenna-Park eine überörtliche Verkehrsfunktion hat und sie als Ersatzumfahrung der A 33 dient, wird vorgeschlagen, diese Straße zu einer Kreisstraße aufzustufen. Im Gegenzug hat die Kreisstraße im bebauten Teil des Ortsteils Künsebeck seine überörtliche Funktion verloren. Hier wird vorgeschlagen, die Kreisstraße (K 30) zu einer Gemeindestraße abzustufen. In diesem Verfahren sollen weiterhin die Veränderungen durch die Verlegung der K 30 (Kreisheide; alte Kreisstraße südlich der Flurstraße) formell gewidmet werden