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Politik berät über erste Fahrradstrasse

Gepostet in Lokalpolitik von Freddy am 04. April 2024

Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Flurstraße beginnend ab der Teutoburger Straße Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Kreis Gütersloh aufzufordern, für die Flurstraße eine Anordnung zur Fahrradstraße bis zum Kreuzungsbereich Teutoburger Straße zu erlassen und somit die vorhandene Fahrradstraße zu verlängern.

Sachverhalt:
Der Bau- und Verkehrsausschuss hat die Verwaltung am 18.08.2020 beauftragt, die Umsetzung einer Fahrradstraße über die Flurstraße von der Ecke Schnatweg bis zur Ecke Teutoburger Straße zu prüfen (siehe DSNr. 473/2020). Durch die Verlängerung der von Steinhagen kommenden
Fahrradstraße seien die Radverbindungen zur Teutoburger Straße, zur Kreisstraße und zum Künsebecker Weg wesentlich sicherer für den Radverkehr.
Die Kreispolizeibehörde hat darauf hingewiesen, dass es zunächst wichtig sei, Zählungen durchzuführen, um prüfen zu können, ob der Radverkehr auf der Flurstraße die vorherrschende Verkehrsart ist bzw. im Vergleich zu dem Kfz Verkehr überhaupt ins Gewicht fällt. Die durch den Kreis Gütersloh veranlassten Zählungen haben ergeben, dass das Radverkehrsaufkommen als eher hoch einzustufen ist. Die Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes ist dieser Vorlage beigefügt. Hierauf wird verwiesen.
Das Straßenverkehrsamt weist darauf hin, bei Umsetzung der Fahrradstraße müsse die Beschilderung der Tempo 30-Zone aufgegeben werden. Dem Kfz Verkehr wird also kein Hinweis mehr gegeben, dass die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt ist. Da Fahrradstraßen auch im Haller Stadtgebiet noch nicht sehr verbreitet sind, ist es denkbar, dass nicht jeder Verkehrsteilnehmer mit den Regelungen einer Fahrradstraße vertraut ist. Die Verwaltung schlägt
vor, die in einer Fahrradstraße vorgegebene Geschwindigkeit durch ein 30-Piktogramm zu Beginn der Fahrradstraße auf die Fahrbahn zu markieren.
Um eine wirkliche Förderung des Radverkehrs zu erreichen, sollte aus Sicht des Straßenverkehrsamtes die „rechts vor links“ Regelung aufgegeben werden. Dies wird von der Verwaltung auch dringend empfohlen.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Umwidmung der Flurstraße zu einer Fahrradstraße, insbesondere zur Verbesserung der Mobilität der Mitarbeiter und Besucher des Ravenna-Parks sinnvoll. Dazu wurde im Rahmen des Landesförderwettbewerbs „ways2work“ ein entsprechendes Konzept erstellt. Als übergeordnetes Ziel ist darin eine Reduktion des CO2-Austosses durch die Benutzung Beschlussvorlage DSNr. 7/2024 Seite 2 von 2
von klimafreundlichen Verkehrsmitteln formuliert. Die Nutzung von Fahrrädern ist dabei ein wichtiger Baustein des vorgeschlagenen Konzeptes.
Die Umwidmung der Flurstraße ist dazu geeignet folgende Teilaspekte umzusetzen oder zu verbessern:
– Überbrückung der „letzten Meile“, Anbindung des Ravenna-Parks an den Bahnhof
Künsebeck, durch die Nutzung von Fahrrädern.
– Verbesserung der Radinfrastruktur, um eine Alternative zur Anreise mit dem PKW zu
schaffen.
– Einbindung der Besucher*innen des Outlets, da die Flurstraße ein Teil des Weges ist, der
zum Outlet führt.

Darüber hinaus zeigen die im Rahmen des Landesförderwettbewerbes durchgeführten Befragungen von Mitarbeiter*innen eine große Aufgeschlossenheit gegenüber dem Verkehrsmittel Fahrrad. Da bereits jetzt eine vor kurzem fertiggestellte Mobilstation am Bahnhof Künsebeck besteht, ist davon auszugehen, dass in Zukunft der Radverkehr in Richtung Ravenna-Park eher zunehmen wird. Damit wäre eine Umwidmung auch unabhängig von der Fördermittelzusage des
Landesförderwettbewerbs als sinnvoll zu erachten. Die Verkehrszählung hat gezeigt, dass die Flurstraße gerne als Radweg genutzt wird. Die Einrichtung einer Fahrradstraße bzw. die Verlängerung der bereits vorhandenen Fahrradstraße ist ein wichtiger Schritt zur Förderung des Radverkehrs.
Der Streckenabschnitt der Flurstraße ab dem Objekt Flurstraße 12 bis zur Straße Ravenna Park wird nicht Teil der Fahrradstraße. Südlich des Objektes Flurstraße 12 ist Durchgangsverkehr für PKW nicht möglich. Es handelt hierbei faktisch bereits um einen Fahrradweg. Der Weg hat sehr wahrscheinlich nicht die erforderliche Breite, um als Fahrradstraße ausgewiesen zu werden. Die erforderliche Breite ergibt sich auch aus der verkehrlichen Nutzung. Für eine Prüfung, müsste der Kreis Gütersloh beauftragt werden, eine Zählung für diesen Streckenabschnitt durchzuführen. Der Nutzen einer Ausweisung als Fahrradstraße ist aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht ersichtlich.