Widmung der Hauptstraße
Gepostet in Allgemein, Lokalpolitik von Freddy am 27. August 2024
Thema im nächsten Bau- und Verkehrsausschuss
Beschlussvorschlag:
Die Hauptstraße wird gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der geltenden Fassung als G E M E I N D E S T R A ß E dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Sachverhalt:
Bislang ist die Hauptstraße in Künsebeck nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Für die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen gemäß §§ 127 ff. BauGB ist es erforderlich, die Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW vorzunehmen.
Dies bedarf eines Ratsbeschlusses und einer anschließenden öffentlichen Bekanntmachung