Tempolimit bleibt bestehen
Gepostet in Allgemein von am 22. September 2016 Tags: A 33, Allgemeines
Bereits vor gut vier Wochen ist der Bahnübergang am Schnatweg saniert worden. Die zuvor aufgetretenen Schäden – entstanden durch zu schnell fahrende Fahrzeuge und vorschnelle Materialermüdung – sind dabei behoben worden. Das einführte Tempolimit von 50 Stundenkilometern, das eigentlich den Lärm reduzieren und den weiteren Verfall der Fahrbahndecke stoppen sollte, besteht jedoch weiterhin.
Und genau das ist einem HK-Leser kürzlich zum Verhängnis geworden. „Ich fahre dort regelmäßig lang und bin Tempo 70 gewohnt“, sagt der 66-jährige Haller, der namentlich nicht genannt werden möchte. Wenige Tage nach dem Abschluss der Bauarbeiten wurde er mit 80 Stundenkilometer geblitzt. Die Folgen sind ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 80 Euro. „Mein erster Punkt in 50 Jahren“, ärgert sich der Haller. „Und das wegen eines Schildes, das dort vielleicht gar nicht mehr stehen darf.“
Der Temposünder hatte dennoch nie mit dem Gedanken gespielt, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. „Es nützt ja nichts. Das Foto beweist es ja, ich bin nun einmal deutlich zu schnell gefahren“, sagt der Haller.
Rein rechtlich wären seine Aussichten auf Erfolg ohnehin gering gewesen. „Grundsätzlich muss ich mich erst einmal an Verkehrsschilder halten“, sagt Peter Dammeyer, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Steinhagen. Es gibt jedoch Situationen, in denen man durchaus über einen Einspruch nachdenken kann, insbesondere, wenn das Punktekonto schon so ausgeschöpft ist, dass ein Fahrverbot droht. „Manchmal sind Schilder schlecht einsehbar oder die Messung erfolgt zu nah hinter dem Tempolimitschild.“
Der Zusatz »Schäden am Bahnübergang« spielt im vorliegenden Fall keine Rolle. „Vielleicht sind die Arbeiten wirklich noch nicht abgeschlossen oder man möchte einfach das Tempolimit beibehalten, um neue Schäden zu vermeiden“, sagt Dammeyer. Das Schild behalte in jedem Fall seine Gültigkeit. Egal, welche Begründung darunter steht.
Etwas anders ist dies bei Schildern, die eine deutliche zeitliche Befristung aufweisen. So ist es etwa am Montagmorgen durchaus erlaubt, am Straßenrand zu parken, obwohl dort noch ein zwischenzeitliches Parkverbotsschild steht, das nur bis Sonntagabend gültig war. Ein möglicherweise erhaltenes Knöllchen wäre somit ungültig.
„Noch ist es nicht endgültig entschieden worden, aber wir möchten die Tempobegrenzung auf diesem Abschnitt gerne beibehalten“, sagt Jan Focken, Sprecher des Kreises Gütersloh. Würde man wieder zu Tempo 70 zurückkehren, bestünde die Gefahr, dass der Bahnübergang wieder beschädigt würde. „Um nicht wieder den Zustand vor der Sanierung zu erreichen, möchten wir es bei Tempo 50 belassen“, sagt Focken. Denn insbesondere bis zur Freigabe der A 33 werde der Lkw-Verkehr hoch bleiben und somit eine Gefahr für den Übergang darstellen.
„Das Zusatzschild mit dem Hinweis auf die Schäden werden wir möglicherweise in Kürze entfernen“, sagt Focken. Man wolle so Irritationen vermeiden. Rechtlich verbindlich sei jedoch ohnehin einzig und allein das Temposchild.