Mit zweierlei Maß gemessen
Gepostet in Allgemein von am 16. Dezember 2013 Tags: Allgemeines, Anlieferung, B 68, Geschäft, JET, Kaufkraft, Lagerhalle, LKW B 68, Lokalpolitik, Michael Flohr, Supermarkt, Tankstelle
Paul-Heinrich Maass ist sauer. Der Künsebecker ist Eigentümer eines etwa 4000 Quadratmeter großen unbebauten Gewerbegrundstückes an der B 68. Etwa 300 Meter weiter wird eine Jet-Tankstelle gebaut. Das ärgert den 62-Jährigen. Denn ihm hatte der Kreis Gütersloh durch Lärmschutzauflagen einen Strich durch den Plan gemacht, sein Grundstück an ein Unternehmen der Metallbranche zu verkaufen, das dort eine Lagerhalle errichten wollte. Nachdem die Stadt Halle die Bauvoranfrage positiv beschieden hatte, schränkte der Kreis Gütersloh auf der Basis eines Lärmschutz-Gutachtens die Betriebszeiten für das Unternehmen so stark ein, dass dieses Abstand vondem Kauf nahm. „Woliegt nun der Unterschied zwischen einer Gewerbefläche für eine Tankstelle und einer Gewerbefläche fast an gleicher Stelle für eine Lagerhalle, wo be- und entladen wird, zumal beide Grundstücke laut gültigem Bebauungsplan als Gewerbegebiete ohne Einschränkung ausgewiesen sind?“, fragt sich Maass. Michael Flohr, bei der Stadt Halle Abteilungsleiter des Bereichs Planen, Bauen und Umwelt, äußert Verständnis für den Ärger des Künsebeckers. „Wir haben alles dafür getan, dass hier Gewerbe angesiedelt werden kann“, sagt Flohr. Das bestätigt der Inhaber des Metallbauunternehmens. „Die Stadt Halle hat darauf eingewirkt, dass es für uns positiv beschieden wird“, erklärte er. Lärmschutzprüfungen seien sehr individuell. Daher könne man zwei Fälle, wie die der Tankstelle und des geplanten Projektes auf dem Maass-Grundstück, nicht miteinander vergleichen, betont Michael Flohr und fügt erklärend hinzu: Auch die Jet- Tankstelle müsse Auflagen erfüllen. Trotz dieser Auflagen, die unter anderem gewisse Lärmemissionsgrenzen festsetzen, habe sich das Unternehmen entschlossen, die Tankstelle zu errichten. Für Paul-Heinrich Maass ist das sicher keine befriedigende Antwort. Seiner Ansicht nach wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Zumal auch sein zweites geplantes Projekt nicht durchführbar ist. Maass plante alternativ, auf dem Grundstück ein Lebensmittelgeschäft zu errichten. Die Stadt lehnte das Ansinnen mit der Begründung ab, hierdurch würde Kaufkraft aus der Haller Innenstadt abgezogen. „Auf der anderen Seite werden ein Outlet- Center und ein Blumenmarkt zugelassen, der auch sonntags und an Feiertagen Produkte anbietet, die ebenfalls in der Haller Innenstadt verkauft werden“,argumentiert Maass. Michael Flohr: „Aus stadtentwicklungstechnischen Gründen wollen wir nicht, dass sich dort Einzelhandel ansiedelt.“ Seit Jahren, so Flohr, schlage die Stadt eine Abwehrschlacht,umzu verhindern, dass Geschäfte an Ausfallstraßen wie der B 68 entstehen. Ein solche Entwicklung würde seiner Ansicht nach auf Dauer die Haller Innenstadt schwächen. „Denn wenn wir es bei Herrn Maass erlauben, dann müssen wir es bei anderen auch erlauben“, so Flohr. Genau das ärgert Paul-Heinrich Maass. Mit Blick auf eine Tankstelle, die vermutlich auch Lebensmittel anbieten wird, sowie ein großes Gartencenter mit vielfältiger Produktpalette fällt es ihm schwer, einzusehen, dass hier eben nicht mit zweierleiMaßgemessen wird.