Lärmaktionsplan 2. Phase
Gepostet in Allgemein, Lokalpolitik von Freddy am 08. März 2024
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen beziehungsweise bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.
Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen, weshalb in Halle die A33 und die L782 (Theenhausener Straße) erfasst wurden. Die Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen erfolgt unter Mitwirkung der Öffentlichkeit in zwei Phasen. Nachdem in der abgeschlossenen ersten Phase insgesamt 64 Meldungen von Haller Bürgerinnen und Bürgern eingegangen sind, wurden diese bei der Erstellung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Bis zum 16. April 2024 findet die zweite Phase der öffentlichen Beteiligung statt, bei der Meldungen und Meinungen zum jetzt vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans eingereicht werden können.
Stadt hat einen Entwurf hinterlegt
Die Stadt Halle hat hierzu auf ihrer Internetseite den Entwurf des Lärmaktionsplans sowie ein Online-Formular hinterlegt, in dem Meldungen eingegeben werden können. Hier finden sich Links und weiterführende Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. Mehr unter: https://www.hallewestfalen.de/ laermaktionsplanung.
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