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Einvernehmen für Brockmeyer

Gepostet in Allgemein von am 25. April 2013 Tags:

Es gab gestern Abend unterschiedliche Ein- stellungen durch die Fraktio- nen des Planungs- und Bau- ausschusses – in der Tendenz war man sich aber einig: Der Künsebecker Blumenmarkt erhält das gemeindliche Ein- vernehmen für seine geplante Erweiterung bei zwei Gegen- stimmen und zwei Enthaltun- gen. Appell an die Bauauf- sichtsbehörde Kreis Gütersloh: Bitte strikte Sortimentskontrolle. Die Gemeinde kann ihr Ein- vernehmen geben oder verwei- gern, Forderungen daran knüp- fen kann sie aber nicht. Und das ist die Problematik in diesem Fall. Brockmeyer möchte nicht unerheblich erweitern und hatte bereits jetzt illegal ein größeres Sortiment, als die Baugenehmigung aus dem Jahr 2002 erlaub- te. Die Sortimentsbeschränkung ist wichtiger Bestandteil, denn sie soll verhindern, dass durch Fehlentwicklungen Handelsbe- trieben in der Innenstadt mit deutlich geringeren Flächenreserven, die Existenzgrundlage genommenwird. Das sorgte für Zorn bei den Geschäftsleuten in der Innen- stadt, aber auch bei einigen Rats- vertretern. Auch wenn grund- sätzlich die Bedeutung des Marktes für Halle und die Regi- on geschätzt wird, einig waren sich die Politiker, dass der Kreis Gütersloh als Bauaufsichtsbe- hörde die Sortimentsauflagen deutlich intensiver kontrollieren müsse, um damit die von der Gemeinde gewünschten Fehlentwicklungenzuverhindern. Ausschussvorsitzende Ulrike Sommer (SPD) und Stefan Sie- mens(CDU)fandenbeideGefal- len daran, die Planungen in die- sem Bereich künftig durch einen Bebauungsplan zu kanalisieren. Dann ist es für die Stadt deutlich einfacher, auf solche Fehlent- wicklungen konkreter Einfluss zu nehmen und selbst tätig zu werden. Bisher laufen die Pla- nungen nach dem Außenbe- reichsprinzip. Ulrike Sommer erklärte, bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes könnte auch die nicht einfache Verkehrsplanung an der Auffahrt zur Bundesstra- ße 68 und die Gewerbeplanung auf der anderen Straßenseite mit einbezogen werden. In der vergangenen Sitzung war das Einvernehmen zunächst verweigert worden