2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Ers …
Gepostet in Allgemein von Freddy am 10. Juli 2013 Tags: A 33, Allgemeines, Bebauungsplan, Gerry Weber, Logistik, Neubau, Ravenna-Park

Sachverhalt für den rat am 17.7.2013:
Im Zuge der Grundstücksverhandlungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 56 hat sich ergeben, dass für die Interessenten der Grundstücke nach ihren fortgeschrittenen Bauplanungen, die Planstraße B (Flurstück 319) überflüssig sein wird.
Die beiden zukünftigen Eigentümer beabsichtigen ihre Zufahrt über das Flurstück 342 zu errichten (Anlage).
Daher soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB insoweit geändert werden, dass die Planstraße B entfällt.