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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Ers …

Gepostet in Allgemein von Freddy am 10. Juli 2013 Tags: , , , , , ,

strasseSachverhalt für den rat am 17.7.2013:

Im Zuge der Grundstücksverhandlungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 56 hat sich ergeben, dass für die Interessenten der Grundstücke nach ihren fortgeschrittenen Bauplanungen, die Planstraße B (Flurstück 319) überflüssig sein wird.

Die beiden zukünftigen Eigentümer beabsichtigen ihre Zufahrt über das Flurstück 342 zu errichten (Anlage).

Daher soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB insoweit geändert werden, dass die Planstraße B entfällt.