Überplanmäßige Mittelbereitstellung Abrechnung …
Gepostet in A 33, Lokalpolitik von Freddy am 15. Juli 2021
Ratssitzung am 22. Juli 2021
Beschluss/ Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Halle (Westf.) stimmt einerüberplanmäßigenMittelbereitstellungin Höhe von 711.000 Eurozur Abrechnung der Grundstücksverkäufe im Ravenna Parkgem. § 83 Abs. 2 GO NRW zu.
Sachverhalt:
Die Stadt Halle (Westf.) hat entsprechend der geschlossenen öffentlich–rechtlichen Vereinbarungmit den StädtenGütersloh und Werther alle Erträge und Kosten des Ravenna Parks im Folgejahr mit den beteiligten Kommunenabzurechnen. Im Zuge der Jahresabschlusserstellung hat die Verwaltung festgestellt, dass aufgrund eines vorgezogenen Grundstücksverkaufsim RavennaPark zum Jahreswechsel 2020/2021 Erträge aufgelaufen sind, dieentgegen der bisherigen Planungwirtschaftlich dem Jahr 2020 zuzuordnen sind. Folglich muss die anteilige Weiterleitung der Erträge an die Städte Gütersloh und Werther bereits imJahr 2021 erfolgen.Im Haushalt 2021 ist dieser Sachverhalt nicht berücksichtigt worden. Für die Verrechnung mit den beteiligten Kommunen stehen lediglich knapp 70.000,–€ zur Verfügung. Dementsprechend ist für die anteilige Weiterleitung der Grundstückserlöse (46 Prozent)aus dem Jahr 2020 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 711.000,–€ erforderlich.