Weitere Wohnbebauung angedacht
Gepostet in Lokalpolitik von Freddy am 09. Februar 2024
In der Dellbrügge Siedlung soll weiter gebaut werden.
Antrag auf Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Grundstück
Flurstraße, Kleine Künsebecker Heide Flur 3 Flurstück 247
Beschlussvorschlag:
Für den in der Anlage schwarz umrandeten Ergänzungsbereich wir eine Satzung nach § 34
Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt. Mit den Planungsarbeiten ist das Büro Tischmann Loh zu beauftragen.
Sachverhalt:
Die Eigentümerin des genannten Grundstücks begehrt eine Genehmigung zur Bebauung ihres Grundstücks mit einem Wohnhaus. Nach Auffassung des Kreises Gütersloh liegt das Grundstück im planungsrechtlichen Außenbereich
und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Damit wäre es mit einem Solitär nicht zu bebauen. Abhilfe könnte dadurch geschaffen werden, dass die Stadt Halle (Westf.) den Außenbereichsstreifen in die dort angrenzend vorhandene Satzung nach § 34 BauGB integriert. Dies wäre durch eine entsprechende eigene Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB möglich.
Diese städtebauliche Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB bezieht einzelne unbebaute Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein und schafft hier erstmalig Baurecht. Die im vorhandenen Innenbereich angrenzende Bebauung muss hinreichend prägend für eine ergänzende Bebauung sein. Nach Auffassung der Verwaltung liegen die Voraussetzungen hier vor.