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Bushaltestellen werden barrierearm

Gepostet in Lokalpolitik von Freddy am 20. November 2023

Barrierefreiheit der Haltestellen im öffentlichen Nahverkehr
hier: Haltestellen der Kategorie C2
Beschluss / Beschlussvorschlag:
Den vorgestellten Planungen der Haltestellen der Kategorie C2 wird zugestimmt.
Der notwendige Grunderwerb ist vorzunehmen. Sollte notwendiger Grunderwerb für Fahrradständer oder Fahrgastunterstände nicht
möglich sein, ist die jeweilige Bushaltestelle ohne diese Einrichtungen auszubauen. Die notwendigen Gestattungsverträge mit Straßen.NRW / Kreis GT sind zu schließen.Die Maßnahme ist umzusetzen, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und Baurechte und Förderzusagen vorliegen.
Sachverhalt:
Letztmalig wurden am 02.09.2020 (DS Nr. 391/2020) Planungen zum barrierefreien Umbau von Bushaltestellen der Kategorie C (langfrisitger Ausbau) im Rat beschlossen. Einige Maßnahmen sind in der Umsetzung. Bei anderen Maßnahmen hat sich das Bauprogramm geändert. Zusätzlich sind Bushaltestellen hinzugekommen sowie entfallen.
Für noch nicht realisierte Bushaltestellen ergibt sich folgender Sachstand (Bereich Künsebeck)
Haltestelle Talstr:
Bedarf für barrierefreien Ausbau wird nicht mehr gesehen. Ausbau soll nicht umgesetzt werden.

Haltestelle Hartmann:
Ausbau soll umgesetzt werden. Ein Gestattungsvertrag ist mit dem Kreis Gütersloh als Straßenbaulastträger abzuschließen.

Haltestelle Kreisstr:
Ausbau soll umgesetzt werden. Die Haltstelle liegt am Gartnischer Weg. Sie soll in ihrer Lage in Richtung der Straße „Kleine Heide“ versetzt werden. Für die Haltestelle Süd ist der notwendige Grunderwerb zu tätigen. Falls dieser nicht gelingt, soll die Haltestelle ohne Fahrgastunterstand gebaut werden.

Bei den Haltestellen entlang der K 26 (ehemalige B 68) muss noch mit dem Kreis Gütersloh eine Abstimmung bezüglich der in Planung befindlichen Veloroute erfolgen. Änderungen in der Planung sind von daher nicht auszuschließen.