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Viel Kritik an…

Gepostet in Allgemein von Freddy am 09. Mai 2009 Tags: , , , , , , , , ,

952009rat…Halles Lärmschutz-Lücken


Hat die Stadt Halle genügend unternommen, um die negativen Folgewirkungen der A 33 für die Bürger zu begrenzen? Diese Frage zog sich wie ein roter Faden durch die Sondersitzung des Stadtrates. Die A 33 bleibt weiter politisches Thema Nummer Eins in Halle, wie der Besuch von knapp 150 Bürgern bei der Ratssitzung zeigte. Für die STU-Fraktion begründete Peter Rieke die Kritik an der Haller Lärmschutz-Politik. Er warf Rat und Verwaltung vor, mit der Zustimmung zur K-Trasse alle Druckmittel gegenüber den A 33- Planern aus der Hand gegeben zu haben. Aus Forderungen seien doch nur wieder Bitten geworden. Einen von vielen Politikern als souverän empfundenen Auftritt hatte Jens Kronsbein, Leiter der A 33-Planfeststellungsverfahren.



Er betonte seine unabhängige und neutrale Verfahrensposition. Nach Kritik der STU an den als unengagiert beschriebenen Auftritten der Bürgermeisterin und Vize-Rathauschef Jürgen Keil beim großen Erörterungstermin, bescheinigte Kronsbein beiden, dass sie die Positionen der Stadt bei der nachfolgenden Einzelerörterung mit Nachdruck vorgetragen hätten.



Kronsbein stellte klar, dass ein vorübergehendes A 33-Ende am Schnatweg als zumutbar und rechtlich zulässig eingeschätzt werde. In Bezug auf Ausweichlösungen (wie eine provisorische Verkehrslenkung über die Tatenhauser Straße) konstatiert der Verfahrensleiter eine Annäherung, aber keine Einigung zwischen Stadt und Landesbetrieb. Kronsbein informierte weiter, dass ein Konflikt zwischen dem Landesbetrieb und der Flurbereinigungsbehörde durch das NRWUmweltministerium zugunsten eines großen Bodenordnungsgebietes von insgesamt 2800 Hektar entschieden worden sei. Der Bund solle die Mehrkosten übernehmen.

Das Verfahren zur Optimierung landwirtschaftlicher Flächen könne anlaufen, wenn der Bund zahle. Breiten Raum nahm die Lärmschutz- Thematik ein. Kronsbein machte klar, dass er vom Landesbetrieb noch detaillierte Kosten- Nutzen-Analysen bezüglich festgestellter Grenzwertüberschreitungen im Wohngebiet Am Forst erwarte. Er machte klar, dass es rechtlich keinen Unterschied gebe zwischen Lärm, der im Unteroder Obergeschoss ankommt. Die Frage von zusätzlichem Lärmschutz im Bereich Brandheide und Arrode im Verlauf der Westumgehung (L 782) werde er sehr genau prüfen, versprach Kronsbein. Der Landesbetrieb lehnt hier Lärmschutz ab. Zu Bokel meinte Kronsbein, dass ihm die Lärmschutz-Vorstellungen der Stadt Halle »nicht klar« seien. Was »bestmöglicher Lärmschutz « ist, bestimmte die folgende Diskussion. Es wurde klargestellt, dass der Bund nicht dazu verpflichtet werden kann, überall hochabsorbierende (schallschluckende) Wände zu bauen, solange er die Einhaltung der Grenzwerte garantiert. Bei den Irritationsschutzwänden für Fledermäuse wird nämlich auf hochabsorbierende Beschichtung verzichtet.

Auf Nachbohren der STU bestätigte Keil, dass es keinen Lärmschutz in Bokel geben werde. Die Stadt habe mit ihren Forderungen nicht durchdringen können. Thomas Andres (STU) warf der Verwaltung vor, dass sie schon 2004 bei Vorstellung der K-Trasse hätte wissen müssen, dass es für Bokel und Künsebeck keinen optimalen Lärmschutz geben werde. Keil konterte, dass es unrealistisch sei, Schutzmaßnahmen vom Bund zu fordern, die über bestimmte Dimensionen hinausgingen. Eine deutliche Ablehnung erfuhr die Forderung der STU nach einer weiteren gemeinsamen A 33- Informationsveranstaltung mit Steinhagen. Die mache wegen des ergangenen Planfeststellungsbeschlusses keinen Sinn mehr.

Fundierte Information dominiert die Debatte Halle (AG).

Wer da glaubte, dass man mit dem Thema A 33 niemanden mehr hinter dem Ofen hervorlocken könnte, sah sich am Donnerstagabend getäuscht: Rund 150 Zuschauer verfolgten die Sondersitzung zum Thema Einzelerörterung im Schulzentrum. Im Mittelpunkt standen aber weder die Stadtverwaltung und die Bürgermeisterin noch die STU, sondern Verfahrensleiter Jens Kronsbein, der sachlich und kompetent den Stand der Dinge beleuchtete.

Er räumte ein, dass er zunächst ein wenig gezögert habe, ob er der Einladung durch die Stadt Halle folgen könne. Doch letztlich vertrete die Bezirksregierung eine unabhängige, neutrale Position „und wir informieren gerne“, wie es Kronsbein ausdrückte. Und das tat er dann auch, teils über die im Protokoll der Erörterung niedergelegten Ergebnisse hinausgehend. Zunächst einmal attestierte er der Haller Verwaltungsspitze, in der genannten Erörterung die Belange der Stadt Halle sehr engagiert vertreten zu haben. Das bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche rund 50 Forderungen der Stadt erfüllt würden. So sei das vorübergehende Ende der Autobahn am Schnatweg mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen wohl kaum zu verhindern. Wenn das Oberverwaltungsgericht in Leipzig die derzeit noch anhängigen Klagen abweise, dann werde unabhängig vom Verfahrensstand in Halle gebaut, stellte Kronsbein fest.

Die meisten Unklarheiten gibt es noch beim Thema Lärmschutz. Zwar stehen die Forderungen der Stadt, doch nicht überall habe Straßen.NRW zugestimmt. Fast sicher sei die Bewertung der Arrode als reines Wohngebiet, die zu verbesserten Grenzwerten führen wird. Noch geprüft wird, ob dieser Fall auch im Siedlungssplitter am Lönsweg gelte. Dabei kommt es auf die Festlegungen an, die der Kreis Gütersloh trifft. Bei der grundsätzlichen Frage, ob die Wirkung von Lärmschutzeinrichtungen nur auf das Untergeschoss oder aber auch im ersten Stock errechnet werden müsse, haben Bezirksregierung und Straßen.NRW noch keine Einigung erzielt. Für Problembereiche wie in der Straße Am Forst sollen die Straßenbauer jetzt gesonderte Kosten-Nutzen- Rechnungen für verbesserten Lärmschutz vorlegen. Geprüft werde auch noch, ob die Anwohner der Westumgehung künftig stärker belastet würden. Zur Frage der Belastung mit Schadstoffen verwies Kronsbein darauf, dass sich der Beschluss am geltenden Recht orientieren müsse. Zweiter Punkt der Tagesordnung war die Forderung der STU nach einer gemeinsamen Veranstaltung für Politiker und Bürger von Halle und Steinhagen zum Thema A 33. Doch indirekt hatte Kronsbein die Antwort darauf bereits eingangs gegeben. Wenn, wie erwartet, das Gericht den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Steinhagen bestätigt, wird dort mit dem Bau begonnen – ohne Wenn und Aber. Dieser Feststellung schlossen sich auch die übrigen Parteien an und stimmten gegen den Antrag der STU.

Quelle: www.haller-kreisblatt.de