Drei Anlieger klagen gegen Jet-Tankstelle
Gepostet in Allgemein von am 21. November 2013 Tags: Allgemeines, JET, Tankstelle
Ein riesiger Autokran hat gestern die Tanks für die künftige Jet-Tankstelle an der B 68 in Künsebeck in die Baugrube gehoben, schon in vier Monaten sollen hier Autofahrer bedient werden. Drei Anlieger haben allerdings eine Klage eingereicht.
Von Klaus-Peter Schillig
Seit vergangenen Dienstag laufen die Tiefbauarbeiten für die Anlage zwischen dem ehemaligen Möbelhaus Maass und dem Hammer-Markt. Eigentlich wollte Jet mit Hauptsitz in Hamburg schon zum Jahresende fertig sein mit den Bauarbeiten, aber dieses Ziel ist nach kleinen Verzögerungen nicht mehr zu schaffen. Der Mineralölkonzern lässt sich von der Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden aber nicht beeindrucken und baut erst einmal weiter.
»Das ist das Risiko des Bauherren«, sagte gestern der Bielefelder Rechtsanwalt Burkhard Zurheide. Er vertritt drei Anlieger der künftigen Tankstelle, die sich mit ihrer Klage gegen die Baugenehmigung richten, die der Kreis Gütersloh erteilt hat. Konkret wird die Einstufung der angrenzenden Bebauung als Gewerbegebiet beanstandet. »Wir fordern die Einstufung als WA, also als allgemeines Wohngebiet«, erläutert der Bielefelder Spezialist für Verwaltungsrecht. In dem Fall sei eine Tankstelle gar nicht zulässig. In einem Gewerbegebiet dagegen müssten Anlieger wesentlich höhere Lärmwerte ertragen.
Mit einer Entscheidung des Gerichtes im Hauptsacheverfahren rechnet Burkhard Zurheide nicht vor dem zweiten Quartal 2014. Dann wäre nach dem jetzigen Stand die Tankstelle längst in Betrieb. Sollte das Verwaltungsgericht der Rechtsauffassung der Kläger folgen, wäre wiederum die Bauaufsicht beim Kreis Gütersloh am Zuge. Sie müsste dann entweder den Rückbau der Tankstelle anordnen oder prüfen lassen, ob durch zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen der Konflikt zwischen Tankstellenbetrieb und Wohngebiet ausgeräumt werden könnte. Burkhard Zurheide lässt aber noch offen, ob er beim Verwaltungsgericht auch einen einstweiligen Rechtsschutz beantragen wird. Würde das Gericht dem folgen, hätte die Klage aufschiebende Wirkung – und der Neubau an der B 68 in Künsebeck müsste mindestens vorübergehend stillgelegt werden.